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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Eltern wohnen in einem Haus mit insgesamt sieben Partien. Sie machen schon seit zwei Jahren die Hausmeistertätigkeit. Das Geld, welches sie für diese Arbeit erhalten, wird auf alle Mietparteien umgelegt. Anfang letzten Jahres wurde mit dem Vermieter mündlich die Renovierung des Treppenhauses besprochen und diese dann von meinem Eltern ausgeführt. Im Zeitraum danach wurde nur sehr unregelmäßig das Hausmeistergeld bezahlt und auch die Kosten für die Treppenhausrenovierung blieben die Vermieter schuldig. Nachdem alles nichts half, behielten meine Eltern an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete ein, um ihre Kosten (die noch weitaus höher waren) wenigstens einigermaßen wieder auszugleichen. Auch hierauf kam keine Reaktion vom Vermieter (er kümmert sich in diesem Haus um gar nichts, es wird mehr oder weniger von meinen Eltern in Schuß gehalten). Nun haben meine Eltern die Hausmeistertätigkeit gekündigt, weil es ihnen wegen auch noch anderer Sachen zu bunt wurde. Dabei wieß meine Mutter den Vermieter nochmals auf die Einbehaltung der Mieten und die Treppenhausrenovierung hin. Er gab vor, niemals die Renovierung des Treppenhauses beauftragt zu haben und sagte, dies sei das Problem meiner Eltern, wennn diese das von sich aus täten. Aber da sie ja nun zugegeben hätten, zwei Monatsmieten in Folge nicht bezahlt zu haben (Anfang 2004), hätte er ja jetzt einen Grund, um ihnen zu kündigen. Gesagt, getan - heute kam die Kündigung wg. Mietrückstandes fristgerecht zum 01.07.2006 (?).

9 Kommentare zu „Hausmeistertätigkeit/Mietminderung/Kündigung durch Vermieter”

flechefall

Welcher Mieter renoviert denn freiwillig und auf seine Kosten das Treppenhaus, welches von sieben Mietparteien genutzt wird?

Im Übrigen: wie verhält es sich mit der vom Vermieter mitgeteilten Kündigungsfrist? 01.07.2006? Fristgerecht? Fristgerecht trotz Mietrückstand?

Susanne Experte!

Wie wurde denn die Hausmeistertätigkeit abgegolten? Wurde dies ggf. mit der Miete verrechnet?
Aber egal: Ich würde erst mal ganz fix zum Anwalt, denn: die "Fristlose" aufgrund Zahlungsverzug kann der Mieter mit Zahlung der Aussenstände hemmen. Kann er das aber auch bei einer fristgerechten Kündigung?
Da kündigt der VM normalerweise fristlos aufgrund des Zahlungsverzugs und hilfsweise bzw. vorsorglich fristgerecht. -> die fristgerechte kann der Mieter nämlich nicht mit Zahlung hemmen, das macht der VM, wenn er den Mieter tatsächlich los sein will.
Für das Renovieren muss aber tatsächlich ein Auftrag vorliegen, der als Grundlage der Forderungen dient.

flechefall

Die Hausmeistertätigkeit wurde mit 96,- € monatlich abgegolten, die auf alle sieben Mietparteien (also auf meine Eltern) umgelegt wurde.

Susanne Experte!

Hatte ich nicht gemeint: Hat der Vermieter das als Vergütung aufs Konto überwiesen oder haben Ihre Eltern einfach nur weniger Miete bezahlt?

Wer hat die Materialkosten für die Treppenhausrenovierung getragen?
Egal eigentlich, Sie müssen sowieso zum Rechtsanwalt, so kommen Sie da nicht mehr raus, oder Ihre Eltern ziehen halt aus.

flechefall

Die Hausmeistervergütung wurde (wenn auch schleppend) auf das Konto überwiesen.

Das Material für die Renovierung, sprich die Farbe, wurde vor Renovierungsbeginn vom Vermieter bezahlt. Die Renovierung wurde unter Verwendung eigenen Werkzeugs etc. durchgeführt.

Susanne Experte!

Es hat demnach keine Verrechnung stattgefunden. Dann kann m.E. der Mieter/Hausmeister, also die Eltern, auch nicht die Forderung gegen den Vermieter aus einem Anstellungsverhältnis über die Miete Aufrechnen/einbehalten.

Dass der VM das Material zu Verfügung gestellt hat kann die Behauptung des Auftrags durchaus untermauern.

flechefall

Es ging hier nicht um die Aufrechnung der Hausmeistervergütung. Mein Vater hat 81 Arbeitsstunden zur Treppenhausrenovierung geleistet. Wenn man jetzt annimmt 81 Std. x 10,- € = 810,- € ./. zwei Monatsmieten á 320,- € = 640,- €, dann wäre der Vermieter mit der Aufrechnung der Mieten noch gut weggekommen´, zumal es noch eine Vielzahl weiterer beauftragter Arbeiten gab, die nicht vergütet wurden (Gartenneuanlage etc.)

flechefall

Es ging hier nicht um die Aufrechnung der Hausmeistervergütung. Mein Vater hat 81 Arbeitsstunden zur Treppenhausrenovierung geleistet. Wenn man jetzt annimmt 81 Std. x 10,- € = 810,- € ./. zwei Monatsmieten á 320,- € = 640,- €, dann wäre der Vermieter mit der Aufrechnung der Mieten noch gut weggekommen´, zumal es noch eine Vielzahl weiterer beauftragter Arbeiten gab, die nicht vergütet wurden (Gartenneuanlage etc.)

Susanne Experte!

Ich habe das schon verstanden, meine Denke ging in folgende Richtung:

Hätte der VM von vornherein die Hausmeistervergütung mit der Miete verrechnet, wäre also vertraglich festgelegt gewesen, dass auf Grund der Tätigkeit ein minderer Mietzins entrichtet wird, könnte man das aufrechnen der EXTRA Tätigkeit (Renovierung) mit der Miete noch nachvollziehen.
Da die Vergütung aber normal als Überweisung erfolgte, kann man auch keine Aufrechnung machen. Die Kosten hätten auf Rechnung eingefordert, zur Not halt auch eingeklagt werden müssen. Die 2 Monatsmieten stehem dem VM zu!

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