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Nur selten Sonderurlaub für Eltern kranker Kinder

Eltern erkrankter Kinder dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Arbeit fernbleiben, ohne dafür Urlaub zu nehmen. [22.04.2005]

Ein Anspruch besteht dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das gleiche gilt bei einem erkrankten behinderten Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Fall unabhängig vom Alter. Darauf weist ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Berlin hin.

Der Anspruch auf Freistellung ist pro Kind auf 10 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Alleinerziehende dürfen maximal 20 Tage pro Kind frei nehmen. Bei mehr als zwei Kindern ist der Gesamtanspruch auf 25 beziehungsweise 50 Tage für Alleinerziehende begrenzt. Gesetzlich Versicherte erhalten während dieser Zeit laut BMGS Krankengeld. Abgedeckt ist die Regelung durch Paragraf 45 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB).
Stichwörter: kranker + selten + sonderurlaub + eltern + kinder

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