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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Rostock berechtigt?
Amtsgericht Rostock verhandelt am 07.12.2005.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zum Teil erheblichen Gaspreiserhöhungen der Gasversorger haben dazu
geführt, dass viele Kunden sich zur Wehr gesetzt haben und nicht bereit
sind, diese Gaspreiserhöhungen mitzutragen. Erste Gerichte haben bereits
hinsichtlich einzelner Gasversorger für Verbraucher günstige Urteile
gesprochen.

Wir möchten Sie auf einen Verhandlungstermin vor dem Amtsgerichtes
Rostock hinweisen, in dem es um die von den Stadtwerken Rostock
vorgenommene Erhöhung für Erdgaspreise ab dem 01.01.2005 geht. Das
Amtsgericht Rostock verhandelt in dieser Sache am Mittwoch, den
07.12.2005 um 10.30 Uhr, Saal 227, Amtsgericht Rostock, Zochstraße,
18057 Rostock. Die Verhandlung ist öffentlich.

Nach unserer Kenntnis handelt es sich um das erste gerichtliche
Verfahren, in dem die Preiserhöhungen der Stadtwerke Rostock in die
Überprüfung eines Gerichtes gestellt werden.

Vorliegend wird es darum gehen, ob die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke
Rostock der sogenannten Billigkeit gemäß § 315 BGB entspricht. Die
Stadtwerke Rostock müssten eine Angemessenheit der Gaspreiserhöhung
darlegen. Andere Energieversorger hatten dies im Rahmen laufender
Gerichtsverfahren bereits getan, wobei die entsprechenden abgereichten
Informationen zum Teil als nicht ausreichend erachtet wurden.

Das Ergebnis dieses Verfahrens wird insbesondere Auswirkungen auf
Gaskunden der Stadtwerke Rostock haben, die den Gaspreiserhöhungen
widersprochen haben und Zahlungen entweder nur eingeschränkt oder unter
Vorbehalt vorgenommen haben. Für Kunden der Stadtwerke Rostock geht es
somit um bares Geld.

Wir gehen davon aus, dass das Gericht die Preiserhöhung nicht als
berechtigt ansehen wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Langhoff & Partner
[mailto:ra.langhoff.hro@t-online.de]

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