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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wettbewerb trotz Treuepflicht

Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer, der nicht durch ein Wettbewerbsverbot gebunden ist, zu seinem Arbeitgeber in Konkurrenz treten. Nachvertragliche Verschwiegenheits- und Treuepflichten des Arbeitnehmers begründen für den Arbeitgeber keine Ansprüche auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen gegen den ausgeschiedenen Arbeitnehmer.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 1998 – 9 AZR 394/97

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