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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo ihr lieben da draussen,

mein freund und ich wohnen seit februar 04 zusammen und haben unserem Untermieter gebeten auszuziehen. er hatte seinerzeit zugestimmt. dieser aber wohnt immer noch bei uns und zahlt seit 3 monaten keine miete geschweigedenn nebenkosten hat er noch nie bezahlt. wir haben ihm vor ein paar wochen die fristlose kündigung überreicht und er zog trotzdem nicht aus. stattdessen rief er die polizei, weil ich ihn angeschrien habe. er hat unsere lebensmittel weggegessen, hat seit einigen wochen eine freundin bei sich im zimmer wohnen, welche obdachlos ist und auf unsere kosten alle schönen dinge in unserer wohnung nutzt. wir sind mit unseren nerven am völlig am ende, ich trau mich nicht mehr in unsere wohnung, da ich diesem typen alles zutraue. da er arbeitslos ist, bekommt er einen rechtsanwalt gestellt und wir haben nicht das geld uns einen rechtsanwalt zu leisten, nicht einmal eine rechtsschutzversicherung ich bin total fertig und traurig, da man so ein kleiner fisch in unserem system ist, dass man nur mit geld weiterkommt und sein recht bekommt. aber was können wir kleinen menschen denn tun? was? wer kann mir helfen, hat jemand schon mal so was ähnliches erlebt? ich danke euch jetzt schon für ein paar tipps und ratschläge. merci
Stichwörter: auszuziehen + weigert + fristloser + künd + trotz

1 Kommentar zu „Untermieter weigert sich auszuziehen, trotz fristloser Künd.”

Gast Experte!

Sie können dem Mieter fristlos kündigen. ER hat immerhin 3 Mieten nicht gezahlt. Hinzu kommt die nicht mehr Vertretbaren Umstände der nit vertragsgemässen Nutzung durch den Mieter.
Als Drittes ist die weitere Person nicht vertragsgemäss.

Sie könnten jetzt eine Räumungsklage anstreben. Kostet viel Geld und Zeit! Er bekommt übrigens nicht unbedingt einen Anwalt gestellt. Das ist nur Bange machen[/color:068a7].[/b:068a7]

Aber...
es gibt noch einen anderen nicht ganz sauberen Weg.
Bedingungen:
1. Die Fistlose kündigung ist unter Zeugen schriftlich bei ihm eingegangen.


[size=150:068a7][color=red:068a7]Rechtlich nicht ganz sauber, aber auch eine möglichkeit.[/color:068a7][/size:068a7]
[color=red:068a7]Sie haben dann den möglichkeit die Beweispflicht umzudrehen.
Gehen sie wie folgt vor:
Sorgen sie dafür, das ihr Mieter mit Freundin nicht anwesend sind.
Tauschen sie das Haustürschloss.
Räumen sie seine Möbel und andere Sachen ordnungsgemäss aus und stellen sie diese z.B. in einer Garage oder Kellerraum sachgemäss unter.
Damit haben sie ihn aus der Wohnung.
Sollte er jetzt wieder die Wohnung betreten wollen, geht es nicht.
[b:068a7]Jetzt muss er beweisen, das er zutrittsberechtigt ist. Kann er aber nicht, er ist ja gekündigt![/b:068a7]
Er kann dann z.B. die Polizei holen. Da es sich um eine Private Streitigkeit handelt, kann und wird sie nicht eingreifen. Höchstens vermitteln.
Jetzt muss ER klagen!

Sollte er einen Schlüsseldienst holen und die Wohnung öffnen, ist das Hausfriedensbruch. Holen sie die Polizei und lassen sie ihren Mieter entfernen.

Soltte er Ihnen drohen, bzw. Sogar körperlich drohen, noch besser.
Anzeige gegen bekannt.

Sollte er etwas mutwillig beschädigen, sammeln sie beweise.[/color:068a7]
[color=blue:068a7]
Das sind die einzige Chancen, die sie haben.

Entweder klagen und warten.... oder Handel und Terror.
Was besser ist, müssen sie entscheiden.[/color:068a7]

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