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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frau, ich und unsere vier Kinder (0-5J) haben erhebliche Probleme mit unserem VM ( jetzt Ex-VM, weil wir heute ausgezogen sind, Schnauze voll ).
Wir sind im März 05 eingezogen. Bei Vertragsabschluß haben erhebliche bauliche Mängel vorgelegen, die uns der VM arglistig verschwiegen hat.
Zum Beispiel feuchte Wände durch undichte Aussenisolierung, eine Undichtigkeit im Fundament des Hauses die er nicht abstellen lassen will ( zu teuer ).
Wenn ich darauf näher eingehe muss ich wohl einen Roman schreiben. Ich habe dem VM alle Zeit gegeben, die Mängel abzustellen, habe vor ca. 4 Wochen mit den Vor- und Vorvormietern gesprochen. Die haben mir ohne vorherige Absprache exakt die gleichen Mängel aufgezählt, mit denen wir zu kämpfen hatten. Der VM versicherte immer wieder, die Mängel seien abgestellt worden.
Ich habe dem VM nach ca. 4Monaten mitgeteilt, die Miete zu mindern, bzw. Aufzurechnen da sich der Wohnwert mehr als halbiert hat. Bei dieser Aufrechnung konnte ich fast drei komplette Monatsmieten ( ohne NK ) einbehalten ( Tipp vom Mieterverein ). Der VM fand das gar nicht gut und hat uns nach Abmahnung fristlos gekündigt.
Das Kündigungsschreiben habe ich abgeschrieben, damit Ihr was zu lachen habt.
Ihr solltet mal auf die Zitierung der Paragraphen achten, und euch dabei vorstellen, das der VM tatsächlich eine Hausverwaltung betreibt.

[color=yellow]Sehr geehrte Frau W.
Sehr geehrter Herr W.

Aufgrund des Zahlungsverzuges kündige ich hiermit das Mietverhältnis gem. §554 Abs.2 BGB fristlos.
Ich stütze die Kündigung darüber hinaus auf §554a BGB . Die Tatsache, dass Sie die Miete nur teilweise zahlen, stellt eine schwere Verletzung des Mietvertrages dar, der mir seine Fortsetzung unzumutbar macht.
Ich fordere Sie auf, die Wohnung unverzüglich zu räumen und in einem vertragsgemäßen Zustand bis spätestens zum 10.12.2005 an mich herauszugeben ( Kündigung am 30.11.2005 )
Sollte eine fristgerechte Räumung Räumung nicht erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung Räumungsklage erheben.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird ausdrücklich widersprochen.
Vorsorglich kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 01.03.2006.
Die ordentliche Kündigung stützt sich auf §564 Abs.. 2 Ziff. 1 BGB . Mit Ihrem Verhalten verletzen Sie Ihre vertragliche Zahlungspflicht erheblich. Ich habe daher ein besonderes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.

Im Zusammenhang mit der hier ausgesprochenen ordentlichen Kündigung weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen ein Widerspruchsrecht nach § 556a BGB zusteht. Ein Widerspruch hätte spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber erklärt zu werden. Für den Fall eines Widerspruchs wäre dieser im einzelnen zu begründen.

Mitfreundlichen Grüßen
blablabla[/color:3349b]

Das war schon grob, ich versteh ja nicht viel von Paragraphen, als Techniker verstehe ich nur Naturgesetze, aber der Mann hat ja gar keinen Plan.
Ich hab natürlich ´n dicken Hals, ich habe zwar nicht rechtzeitig schriftlich mein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht angekündigt, wohl aber mehrfach am Telefon. Der VM schlug vor alles am Telefon zu besprechen als postalisch, jetzt ist klar warum.

Sind 10 Tage Räumungsfrist nicht etwas kurz?

Ausserdem habe ich nie noch etwas von einer vorsorglichen fristgerechten Kündigung gehört.

Was sagt Ihr denn dazu?












Stichwörter: eigentlich + lachen

1 Kommentar zu „Eigentlich zum Lachen”

Susanne Experte!

Die vorsorglich fristgerechte Kündigung dient dazu, die Kündigung aufrechtzuerhalten. Zahlt Ihr sofort alle Aussenstände, ist nämlich die ausserordentlich fristlose nichtig!
Ohne viel Blabla sofort zum Ra, ich kann nicht fassen dass man bei der Verantwortung für 4 Kinder diese Problematik in einem Laienforum ausdiskutieren will !!!

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