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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin,

Folgende Situation: Seit 11/03 bewohnen meine Freundin und ich unsere gemeinsame Wohnung von 3,5 Zimmern (Altbau)
In unserem halben Zimmer (7m²) steht kein Heizkörper zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass in diesem Zimmer im Winter Temperaturen unter 10°C herrschen. Ich habe daraufhin meine Vermieterin mehrfach angerufen und ihr die Sachlage geschildert. Im Januar 04 habe ich sie das erste mal schriftlich über diesen Mangel in Kenntnis gesetzt. Ich wurde immer wieder vertröstet, dass Antwort unterwegs sei usw....
Naja, bis heute habe ich keine Heizung in diesem Zimmer und der nächste Winter steht vor der Tür.

Ich habe mir nun ein Angebot von der Heizungsfirma, die in unserem Haus so gut wie alles macht, geben lassen. Und habe mir nun folgendes Vorgehen vorgestellt:
ICh schreibe ihr einen weiteren Brief mit dem Angebot in der Anlage und gebe ihr bis zum 1.9.04 Zeit in dieser Sache aktiv zu werden. Wird sie nicht aktiv, ziehe ich 7qm Miete ab (die mir schliesslich als Wohnraum vermietet werden, die ich aber nicht als diesen nutzen kann)

Mein Problem ist nun: Was dann? Dann hab ich aller wahrscheinlichkeit nach immer noch keine Heizung in dem Zimmer.

Vielen Dank für die Hilfe.

Jan
Stichwörter: mietkürzung + gehts

0 Kommentare zu „Mietkürzung. Gehts noch?”

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