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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Unterhaltsverwirkung bei Beziehung auf Distanz

Nach dem Gesetz kann ein unterhaltsberechtigter (geschiedener) Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch verwirken, wenn er mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt (§ 1579 Nr. 7 BGB).

Ein derartiger Fall liegt jedoch nicht vor, wenn die befreundeten Partner ihre Lebensbereiche getrennt halten und damit ihre Beziehung bewusst auf Distanz anlegen, weil sie ein enges Zusammenleben - etwa auf Grund der in ihren bisherigen Partnerschaften gemachten Erfahrungen - nicht wünschen. Hier hält es der Bundesgerichtshof nicht für angezeigt, dem in einer solchen Beziehung lebenden Ehegatten seinen Unterhaltsanspruch zu versagen.

Urteil des BGH vom 24.10.2001
XII ZR 284/99
BGHR 2002, 63
MDR 2002, 155

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