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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in unserem Mietsblock sowie in der Nachbarschaft werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Wir sind eingerüstet (Planen), die Fenster sind auf allen Seiten verklebt, Balkon und Trockenspeichernutzung ist nicht möglich und es herrscht ein Höllenlärm - vom Schmutz ganz zu schweigen usw.... Wir möchten nun die Miete mindern und da tauchen ein paar Fragen auf:

- werden die einelnen Mietminderungsquoten zusammengezählt, also z.B. kein Balkon 5% +Lärm 20% + Einrüstung 10% ergeben 35% Mietminderung???

- In welcher Größenordnung kann eine Mietminderung tatsächlich geltend gemacht werden?

- Berechnet sich eine Mietminderung nach der Netto- oder Bruttomiete? Wir zahlen zudem einen Fremdmieterzuschlag - gehört der in die Berechnung mit rein??

Es wäre schön wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.....!

Viele Grüße und danke
Angelika
Stichwörter: baustelle

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