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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bin am 15.10.2004 ausgezogen. Meine Abrechnung für 2004 kam nun datiert mit dem 03.11.05.

Muß ich die zahlen? Soweit ich informiert bin, hätte doch mein Vermieter meine Abrechnung bis 15.10.2005 stellen müssen, oder?

Oder gilt eine Abrechnungsperiode immer vom 01.01. bis 31.12. - nein, denke nicht.

Bin ich richtig informiert? ER hat sie mir zu spät zukommen lassen? Ich kann die Nachzahlung verweigern?
Stichwörter: nebenkosten + auszug

2 Kommentare zu „Nebenkosten 2004 Auszug zum 15.10.2004”

Susanne Experte!

Nein, es gilt der Abrechnungszeitraum des Wirtschaftsjahres und damit muss die Zustellung bis 31.12.05 erfolgt sein. Damit ist die Abrechnung in time und muss bezahlt werden, wenn sie korrekt ist.

Bangert02

Ok, vielen Dank für die Info.

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