Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

als ich am Sonntag nach Hause kam und auf der Straße zufällig meinen Vermieter getroffen habe, sagte mir dieser, dass ich über das Wochenende ein Fenster gekippt offen hatte und er dann in meine Wohnung gegangen ist und es wegen der Wärmeverschwendung geschlossen hatte. Im ersten Moment wußte ich nicht was ich sagen sollte und meinte so ... sorry kommt nicht mehr vor.

Nach einer Nacht Schlaf über die Sache, finde ich das Ganze aber voll dreist. Wer sagt mir, dass der nicht jedesmal in meine Wohnung geht und rumschnüffelt? Bei Einzug hat er mir außerdem zwei Schlüssel übergeben und meinte, dass das die beiden einzigen wären. Also eine Lüge.

Kann/soll ich da was machen?

Danke schon mal im Voraus.

3 Kommentare zu „VM hat offenes Fenster geschlossen: Hausfriedensbruch?”

Susanne Experte!

Allerdings: das ist Hausfriedensbruch und Du kannst bei der Polizei Strafanzeige stellen. Ausserdem würde ich an Deiner Stelle sofort das Schloss auswechseln, damit das nicht mehr passiert. Das alte Schloss aufbewahren um bei Auszug wieder einzubauen.

Gast Experte!

Hi Susanne,

Ausserdem würde ich an Deiner Stelle sofort das Schloss auswechseln, damit das nicht mehr passiert. Das alte Schloss aufbewahren um bei Auszug wieder einzubauen.[/quote:ac241]
Das habe ich mir als erstes auch überlegt. Werde ich auch auf jeden Fall machen. Zur Überbrückung lege ich jetzt immer etwas hinter die Tür um - wenn ich nach Hause komme - zu sehen ob jemand in der Wohnung war.

Allerdings: das ist Hausfriedensbruch und Du kannst bei der Polizei Strafanzeige stellen.[/quote:ac241]
Entstehen mir dadurch irgendwelche Kosten? Gehe ich dann einfach auf die Polizei und sage ich möchte Herrn XY anzeigen, da er widerrechtlich in meine Wohnung eingedrungen ist? Kann ich da irgendwie ne Mietminderung rausholen? Ehrlich gesagt würde ich am liebsten ausziehen ... fühl mich jetzt echt nicht mehr wohl dabei im Glauben zu sein, dass der in meiner Abwesenheit in meine Wohnung geht.

Viele Grüße

Susanne Experte!

Strafanzeige bei der Polizei stellen kostet nichts! Gleichzeitig kündigen ist sinnvoll, möglicherweise steht Dir auch eine fristlose Kündigung zu. Du solltest aber jetzt im Zusammenhang kündigen und nicht mehr zuviel Zeit verstreichen lassen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.