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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal, wir haben ein kleines Problem! Wir werden in den nächsten Wochen ins eigene Heim umziehen. Unsere jetztige Mietwohnung wurde nur knapp 2 Jahre von uns bewohnt. Wir haben bei Einzug die Tapeten des Vorgängers so akzeptiert (diese entsprachen auch mehr oder weniger unseren Geschmack ). ... jetzt beim Formulieren des Kündigungsschreibens fiel mir ins Auge, dass die Vermieterin unter dem Paragrafen 10 Schönheitsreparaturen entsprechend festgehalten hat, dass wie bei Auszug die Wandtapeten zu entfernen und die Wände fertig gespachtelt für ein neues Tapezieren hinterlassen müssen. Im Grunde genommen juckt mich so was recht wenig, dann werden halt die Tapeten von 120qm Wohnfläche heruntergenommen, aber vergangenen Winter hatten wir im Keller einen Wasserschaden, der nicht von uns verursacht wurde und der Vermieter eine bzw. zwei Wände neu tapezieren lassen musste... dabei stellte sich heraus, dass der Vormieter den falschen Kleister wie auch immer verwendet hat und der Tapezierer ca. 8 Stunden brauchte um die Rauhfaser von 2 Wänden abzubekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also möchte ich natürlich die Tapeten dranlassen! Vielen Dank für Tipps!

liebe Grüße
skmg

0 Kommentare zu „Tapeten runter bei entsprechender Klausel im Mietvertrag???”

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