Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meiner Mitbewohnerin, und das sieht folgendermaßen aus:

Ich bin Hauptmieterin, sie Untermieterin, allerdings habe ich für sie keinen schriftlichen Mietvertrag aufgesetzt, dachte sie wäre zuverlässig...nunja, nun möchte sie zum 1.1.06 (also in etwa einen Monat) ausziehen, besteht aber darauf, dass sie, da kein schriftlicher Mietvertrag besteht nicht an die 3-monatige Kündigungsfrist gebunden ist...Was kann ich tun, wen schalte ich in solchen Fällen ein, und mit welchem finanziellen Aufwand habe ich zu rechnen...sprich, habe ich ne Chance meine Miete noch zu bekommen??

wäre unglaublich dankbar für antworten, weiß einfach nicht was zu machen ist...Danke!!
Stichwörter: kriege + kündigungsfrist + miete

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist - wie kriege ich meine Miete?”

Susanne Experte!

Gerade ohne schriftlichen Mietvertrag gelten die Vorschriften des BGB und das sagt definitiv 3 Monate. Trotzdem: Du müsstest die Dame auf die Mieten verklagen und damit erst mal bei Ra und der Gerichtskasse in Vorkasse gehen, inwiefern diese Kosten wieder reinzuholen sind, musst Du entscheiden. M.E. lohnt sich der Aufwand nicht.
Eine kürzere Kündigungsfrist gibt es bei Untermiete von möbilierten Zimmern, vielleicht verwechselt sie da was.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.