Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben ein großes Problem.
Am 19.11.05 ist eine Handgroße Wasserblase an der Küchendecke enstanden und auch aufgegangen.
Nachdem wir beim Mieter über uns nachgefragt haben und dort nichts sichtbar war haben wir ein Gas- wasserinstallateur angerufen . Dieser konnte keine Defeckte Leitung oder gebrochenen Rohre festellen. Als wir versuchten unter die Deckentapette zu schauen, löste sich die gesamte Tapette der Decke und jede Menge schwarzer Schimmel kam zum Vorschein. Der Vermieter wurde informiert und möchte die Decke nun ereneuern. Aber um wieviel % können wir die Miete mindern???
Und der Vermieter verlangt von uns , dass wir die gesamte Küche aus und auch wieder einräumen. Wir sind aber beide Berufstätig . Kann man da nicht auf eine Firma bestehen die alles raus räumt?
Und wie sieht das an den Tagen aus wo wir defenitiv nicht kochen können. Ist das in der Minderung enthalten oder kommt das noch oben drauf?


Vielen Dank
Stichwörter: schimmelbildung + wasserschaden

0 Kommentare zu „Schimmelbildung durch Wasserschaden”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.