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Schadensrecht - Unerlaubte Handlung Sonstiges

17.11.1998 VIZR32/97 Zur Frage, in welchem Zeitpunkt Kenntnis des Geschädigten vom Ersatzpflichtigen vorliegt, wenn der deliktische Schadensersatzanspruch gemäß § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den Arbeitgeber des Schädigers gerichtet werden soll. Schadenersatz, Schädiger BGB§852

Aktenzeichen: VIZR32/97 Paragraphen: BGB§852 Datum: 1998-11-17

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