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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Umsatzsteuerpflicht für entgeltliche Bereitstellung von Arbeitskleidung

Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern von einem Fremdunternehmen angemietete Arbeitskleidung zur Verfügung, unterliegt das von den Arbeitnehmern hierfür zu zahlende Entgelt der Umsatzsteuerpflicht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründete dies damit, dass den Arbeitnehmern durch das Bereitstellen der Arbeitskleidung eine Dienstleistung gewährt wird, die nicht überwiegend auf dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers beruht.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.06.2005
1 K 1602/04
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz

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