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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe folgendes Problem.
Ich studiere seit Anfang Oktober in einer relativ kleinenStadt. Da die Wohnungssituation für Studenten echt bescheiden aussah damals, habe ich Hals über Kopf ein Mietvertrag in einem privaten Wohnheim unterschrieben.
Ich bezahle für ein kleines Zimmer 230 Euro.Völlig überteuert. Ich möchte jetzt gern ausziehen. Problem mein Mietvertrag erstreckt sich über 2 Jahre, vorher, so steht geschrieben darf keiner der beiden Parteien ordentlich kündigen.
Die einzigge Möglichkeit wäre ein Nachmieter. Doch dieser ist schwer zu finden.
Laut meiner Auffassung müsste es doch immer möglich sein mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einen Mietvertrag aufzuheben.Oder?
Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen.
Stichwörter: dringen + ganz

1 Kommentar zu „Ganz dringen”

Susanne Experte!

Grundsatz: Verträge sind einzuhalten !!!
Wenn ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für 2 Jahre vereinbart wurde, warum sollte dieser vorher [/b:b94e6]mit 3 monatiger Frist kündbar sein ????
Eine vertraglich vereinbarte Nachmietergestellung ist dazu noch sehr selten und damit ziemlich nett vom VM- in den meisten Wohnraummietverträgen gibt es einen gegenseitigen Kündigungsverzicht ohne Nachmietergestellung !!!



Laut meiner Auffassung[/b:b94e6] scheint wohl heute jedern mit einem gefälschten Hauptschulabschluss studieren zu können.

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