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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Wir haben nach 20 Jahren unser Mietverhältnis termingerecht gekündigt. Die Kündigungszeit beträgt ja seit Juni 2005 nur noch 3 Monate. Wir boten dem Vermieter an das ein Makler (dieser hatte schon einen Interessenten) die Vermittlung übernehmen würde und keine Kosten für den Vermieter anfallen. Er lehnte das ab. Gekündigt haben wir zum 30.11.2005, ausgezogen sind wir am 28.10.2005. Die Wohnung steht seither leer. Wir sprachen den bereits 4 Wochen nach Kündigung den Vermieter an ob der bereits einen Nachmieter hätte. Er verneinte das und meinte er müsse das erst noch mit jemandem besprechen. Er ließ die 3 Monate kmpl. verstreichen ohne sich zu rühren.
Im Mietvertrag steht, das der Nachmieter sich Tapeten aussuchen kann, wo wir einen Anteil von (damals) 6,00 DM pro Rolle übernehmen müssen und die Wohnung von uns fachgerecht renoviert übergeben werden müßte. (War bei unserem Einzug auch so). Im Mietvertrag steht eine nachträgliche Ausschlussklausel zu den Schönheitsreparaturen.

Nun der Punkt :
Es ist noch kein Nachmieter vorhanden. Zum Mietende sind es gerade mal noch 10 Tage. Nach nochmaliger Ansprache des Vermieters sagte dessen Frau, wir sollen die Tapeten abmachen, also blanke Wände. Wir streichen auch noch Türen und Heizungen.
Kann da noch was nachkommen, z.B. doch noch kmpl. Renovierung der Wohnung nach Ende der Mietzeit. Und wir verhält sich das mit der Kaution, kann er die verwenden um die Wohnung doch noch zu renovieren, bzw. müssen wir das evtl. doch noch nachträglich erledigen, oder ist er nach der Vorgeschichte.... (kein Nachmieter, keine Angaben zur weiteren Vorgehensweise, Verstreichung der Kündigungsfrist ohne Ansprache etc) ..... verplichtet die Kaution inkl. Zinsen spätestens nach 6-monatigem Ablauf zu zahlen ?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar

LG, Gerhard

0 Kommentare zu „Auszug aus Wohnung/Renovierungsvereinbarung”

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