Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Betriebsvereinbarungen gelten nach Betriebsübergang weiter

Ein Gewerkschaftssekretär war bei der Einzelgewerkschaft DAG beschäftigt. Nach der Verschmelzung der 5 Gewerkschaften DAG, HBV, IG Medien, ÖTV und DPG zur Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. war der Arbeitnehmer dort tätig. Auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeiter wendete ver.di die Regelungen und Betriebsvereinbarungen der jeweiligen früheren Einzelgewerkschaften an. Dadurch erhielt der Arbeitnehmer 372 € weniger Vergütung als ein Gewerkschaftssekretär, der zuvor bei der Gewerkschaft HBV beschäftigt war. Der Arbeitnehmer erhob Zahlungsklage und verlangte Gleichbehandlung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage ab. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers sei auf die ver.di übergegangen. Die Betriebsvereinbarungen der früheren Einzelgewerkschaften gelten als Bestandteil des Arbeitsvertrags fort. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor, weil der Arbeitgeber nur die Folgen des Übergangs vollziehe.

BAG, Urteil vom 31.08.2005, Az.: 5 AZR 517/04

0 Kommentare zu „Betriebsvereinbarungen gelten nach Betriebsübergang weiter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.