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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich!

Seit 4 Jahren bewohne ich ein EFH!
Als vor 2 Jahren der Vermieter mitteilte das er den HOF,Scheune und Garten (alles Vertragsgegenstand!) zum neubau eines Mehrfamielen Hauses entfremden wird, habe ich ihm gedroht wegen dieser wesentlichen Veränderung der Wohnsitutaion den Mietzins zu Kürzen!

Schwubtiwub hatte ich die Frsitlose Kündigung mit fadenscheinigen Begründungen im Haus!

Unser Anwalt konnte aber sie Vorwürfe widersprechen und hat zudem die Aufrechnung der zu mitbeginn enstandenen NAchteile zu meinen Lasten erklärt! Den beginn der Aufrechnung wurde aber nicht mitgeteilt weil man ein Angebot des Vermieters erwartet! Dieser hatte uns im Jan. 2000 das Objekt zum 1.5.2000 zugesagt! Als die Schlüsselübergabe mitte 4/00 stattfinden sollte ging das nicht weil das Objekt nicht frei war und die zugesagten Umbauten nicht vollbracht waren!

Wir mussten unser alte wohnung bis 10/2000 überwiegend weiter nutzen!
Hatten aber wegen des neuen Vetraglich zugesagten Objektes bereits das alte Objekt Gekündigt und der Nachmieter stand da auch auf der Matte und wollte rein, was ja nicht ging! Auch waren Post, Telekom, Büro und Gewerbe, sowie Kindergarten schon ab 1.5. Umgemeldet!
Nun in dieser Situation blieb nichts anderes Übrich als Morgens das Kind in den neuen Kindergarten zu bringen die Post zu Holen und an den alten 50Km entfernten Wohnsitz zu Fahren! So fuhren wir also Behinderungsbedingt 2 mal Täglich 100Km also 200Km für die Katz und das an ca. 21 Tagen je Monat! Irgend wann im Juni fing dann der Umbau an! Dieser Dauerte bis mitte Sep. 00! Die Scheune war uns als Garage für den Transporter Zugesagt! Weil aber die Dachpfannen unbetten runter kammen wurde unsere bitte diese Manko Abzustellen erhört da sonst Verletzungsgefahr fürs Kind Bestand! Mann stelle sich vor was Passieren kann wen ein Erwachsender so ein Dachziegel auf dem Kopf bekommt und welche Auswirkungen sich bei einem 4 Jahrigen ergeben!
Nun Kurzerhand wurden die Dachziegel in die Scheune Geschmissen womit diese Unbrauchbar wurde und die Dachbalten wurden Wahllos in den Garten geschmissen, somit war dieser auch Unbrauchbar! Zudem wurde der Schut vom Umbau und die alten Sanitär einrichtugen einfach in den Garten Entsorgt! Lt. Vermieter nur eine Kurzfristige Lösung für 1-2 Wochen. Seit 2 Wochen wird hier nun Aufgeräumt. Die Scheune ist nun ganz weg und Hof und Garten dank Bagger und LKW eine Ruine!

Der Vermieter war in zwischen Verstorben!
Einige mieten kammen auch Zurück, ich habe trotz dem Mtl. Gezahlt!
Jetz urplötzlichmeldet sich der Sohn des Vermieter mit dem Erbschein für das Haus in der Hand und teilt einen neue Bankverbindung mit.
Der Mietzins soll dort hin gehen, weil er alle Veträge des Vaters Vortführt!
Er Verweigert einen Neuen Mietvertrag!
Aber das Gemecker mit Scheune und Garten hat zu dem nun beschriebenen Ist zustand geführt. Er will urplötzlich nun doch einen Neuen Mietvertrag, dort soll die Duchfahrt, der Neubau und die Parkbucht für mich geregelt werden. Die Falsch bemessene Wohnfläche interessiert ihn nicht! Im Mietvertrag hatte der Vater die Gesamte Grundfläche angenommen und diese mit 10DM je qm KM berechnet ebenso hat er die Zweiteilig Diehle(2x4qm incl Treppe) als Raum angesehen und im Vetrag 5 Statt 4ZW eingetragen! Nach Hessischer Bauverordung sind aber die Schägen im OG sowie der Hinterhofbalkon nicht als Wohnfläche anzusehen. Wenn ich die Räume Ausmesse und von einer Standhöhe von nur 1,6m nehme und die Kamin und sondtigen Ausbuchtungen der Räume nicht berücksichtige erhalte ich eine Wohnfläche von 129qm. Zieht man die AUsbuchtungen ab und nimmt die hessische Bauverordung mit einer Standhöhe von 2m sind es nur noch 124qm! Also habe ich die ganzen Jahre über mehr als 30qm Überbezahlt! Und die Anfänglichen Fahrt, Zeit und sonstigen Belastungen sowie die Situation für Hof, Scheune und Garten die zur Minderung Berechtigen werden von ihm auch nicht anerkannt! Im Gegenteil er denkt daran den Mietzins anzuheben weil ja hier eine neue Heizung rein muss!

Wie soll ich mich Verhalten!
Am anfang sagte der ex Vermieter das wir die Mietzahlung bis zur vollendung der Umbauten Aussetzen sollen und die ersten 2 Bereits gezahlten Mieten als Kaution genommen werden! Einen Kautionsnachweis habe ich aber bis heute nicht!

Soll ich jetzt etwa alles dulden weil der Junior kommt!

Gruß Bibo
Stichwörter: rechte + verlohren + vermieters + ableben

1 Kommentar zu „Rechte nach ableben des Vermieters Verlohren?”

Oliver Curd Experte!

Hi,

der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.

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