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Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen

26.4.2001 8 AZR 279/00 Änderung der tariflichen Vergütungsgruppen, vertragliche Zusage Die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer erhalte Vergütung nach einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe, enthält in der Regel nicht die vertragliche Zusage, den Arbeitnehmer auch dann nach dieser tariflichen Vergütungsgruppe nebst Tariferhöhungen zu bezahlen, wenn diese tarifliche Vergütungsgruppe durch Änderungstarifvertrag entfallen ist. Tarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister der Steine- und Erden-Industrie und das Betonsteinhandwerk in Bayern

Aktenzeichen: 8AZR279/00 Paragraphen: Datum: 2001-04-26

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