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Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht Abfindung

18.1.2001 6 AZR 529/99 Abfindung nach TV Abfind bei Aufhebungsvertrag Der Begriff der "arbeitgeberseitigen Veranlassung" iSv. § 3 TV Abfind setzt wie bei § 112 a Abs. 1 Satz 2 BetrVG voraus, daß der Arbeitgeber im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung den Arbeitnehmer bestimmt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen, um eine notwendig werdende Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Tarifvertrag über die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer bei der Postbank - Abfindungstarifvertrag (TV Abfind) vom 18. Dezember 1997 - § 3

Aktenzeichen: 6AZR529/99 Paragraphen: Datum: 2001-01-18

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