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Verdienst- und Entlohnung Tarifvertragsrecht - Urlaubsgeld Sonstiges

3.4.2001 9 AZR 166/00 Der Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld nach dem TV Sonderzahlung der Beschäftigten im Einzelhandel NRW richtet sich ebenso wie der Anspruch auf Urlaubsentgelt im Entstehen und Erlöschen nach dem (tariflichen) Urlaubsanspruch. Tarifverträge Einzelhandel NRW; Urlaubsgeld; Akzessorietät vom Urlaubsanspruch Manteltarifvertrag des Einzelhandels NRW vom 20. September 1996 §§ 15, 24 Tarifvertrag über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 20. September 1996 Abschn. A §§ 1 ff.

Aktenzeichen: 9AZR166/00 Paragraphen: Datum: 2001-04-03

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