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Tarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung

4.4.2001 4 AZR 180/00 Für die Auslegung eines Tarifvertrages kann auch dessen Fortentwicklung zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für aufeinanderfolgende Entgelttarifverträge. Tarifliche Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag - Blankettverweisung - Auslegung eines Tarifvertrages - "Tarifniveau" eines anderen Tarifgebiets - Berücksichtigung der späteren Tarifentwicklung TVG § 1 Auslegung Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwaren-industrie, Großbäckereien ua. in den fünf neuen Bundesländern einschließlich ehemals Berlin-Ost vom 12. Juni 1995 (ETV 1995) § 2 diesem nachfolgender Entgelttarifvertrag vom 10. September 1999 (ETV 1999) § 2

Aktenzeichen: 4AZR180/00 Paragraphen: TVG§1 Datum: 2001-04-04

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