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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,

dies ist mein erster Beitrag & ich hoffe, dass ich mit meinem Problem bei euch richtig bin und es auch so formulieren kann, dass man mich versteht

Ich und meine Frau haben zum 01.08.2001 unseren Zeitmietvertrag unterschrieben.

Unter §2 Mietzeit steht:

Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 5[/color:3d5f8] Jahren geschlossen und läuft zum 30.07.2006 ab.
Er verlängert sich jeweils um [color=darkred:3d5f8]1[/color:3d5f8] Jahr falls er nicht mit der gesetzlichen Frist zu seinem Ablauftermin gekündigt wird.

Jetzt habe ich mich durch dieses Forum gelesen und bekomme den Eindruck, dass je mehr ich lese umso weniger weiß ich. Auf der einen Seite steht, dass man aus solchen Mietvertägen rauskommt wenn kein Grund von Seiten des Vermieters angegeben wird weshalb der Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat. Auf der anderen Seite steht in manchen Beiträgen, dass ich die Laufzeit zu beachten habe und nicht vorher kündigen kann.

Kann mir vielleicht da jemand bei helfen? Ich weiß nicht ob ich es richtig verstanden habe, aber ist es so, dass ich meinen Mietvertrag 1 Monat zu früh abgeschlossen habe? Nach dem [color=darkred:3d5f8]01.09.2001[/color:3d5f8] wäre er in solch einer Form ja nicht mehr gültig und vorzeitig durch uns kündbar, oder?

Besteht denn trotzdem ein Sonderkündigungsrecht? Ich möchte ungerne mit meiner, im Sommer nächsten Jahres, Hochschwangeren Frau umziehen müssen. Oder bin ich da auf die menschlichkeit meiner Vermieters angeweisen?

Danke schon mal im Voraus

Nikodin & Silvija & Anhang

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag & vorzeitige Kündigung”

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