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Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei Teilbetriebsübergang

Im Fall eines bevorstehenden Teilbetriebsübergangs muss der Arbeitgeber einem davon betroffenen Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Betriebsbereich anbieten, sobald er mit einem Widerspruch des Mitarbeiters gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses rechnen muss.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gilt im Prozess eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast: Zunächst reicht es aus, wenn der Arbeitgeber allgemein vorträgt, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nicht möglich. Nach näherer Darlegung des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich ist. Dabei genügen Angaben des Arbeitnehmers, welche Art der Beschäftigung gemeint ist. Er muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen

Urteil des BAG vom 15.08.2002
2 AZR 195/01
MDR 2003, 461

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