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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nichtzuteilung von Überstunden als unzulässige Maßregelung

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Mitarbeiter in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Zu diesem Maßregelungsverbot, das in § 612a BGB geregelt ist, hat das Bundesarbeitsgericht erneut eine wichtige Entscheidung erlassen.

Weist ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer allein deshalb keine Überstunden (mehr) zu, weil dieser nicht bereit ist, auf tarifliche Vergütungsansprüche zu verzichten, so stellt das einen Verstoß gegen das Maßregelungsgebot und den arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz dar. Folge: Der Arbeitgeber muss dem benachteiligten Mitarbeiter den bei gleicher Zuteilung von Überstunden anfallenden zusätzlichen Lohn nachzahlen.

Urteil des BAG vom 07.11.2002
2 AZR 742/00
ZAP EN-Nr. 261/2003

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