Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wegfall des Befristungsgrundes durch Ausscheiden des Vertretenen

Eine Sachbearbeiterin wurde befristet zur Vertretung eines erkrankten Kollegen eingestellt. Als dieser, ohne die Arbeit wieder aufnehmen zu können, verstarb, beendete der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Berufung auf den Wegfall des Befristungsgrundes.

Das Bundesarbeitsgericht sprach sich grundsätzlich gegen eine Vertragsbeendigung mit dieser Begründung aus. Das Ausscheiden des Vertretenen rechtfertigt nicht ohne weiteres die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie kann jedoch aus anderen Gründen sachlich gerechtfertigt sein. Als Sachgrund kann insbesondere die Entscheidung des Arbeitgebers in Betracht kommen, den Arbeitsplatz nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers mit einem Mitarbeiter zu besetzen, der bestimmten Anforderungen gewachsen ist, die die Aushilfskraft nicht erfüllen kann. Im Streitfall hat der Arbeitgeber das Vorliegen eines sachlichen Grundes für die anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes darzulegen und zu beweisen.

Urteil des BAG vom 05.06.2002
7 AZR 201/01
MDR 2002, 1320

0 Kommentare zu „Wegfall des Befristungsgrundes durch Ausscheiden des Vertret”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.