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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer Heizkostenrechnung.
Am 30.4.05 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Nun habe ich letzte Woche von meinem Vermieter eine Nachzahlungsforderung zu den Heizkosten erhalten.

Dieser Abrechnung war eine Brennstoffrechnung beigefügt, die auf den 28.9.05 datiert. Ich stelle mir die Frage, ob dies die richtige Rechnung für die Berechnung der Nachzahlungsforderung ist. Muss ich nicht den verbrauchten[/u:50e57] Brennstoff bezahlen, also das was ich von der Öllieferung davor[/u:50e57] verbraucht habe?

Vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir seine Erfahrungen schildern. Danke.

Gruß,

Andre
Stichwörter: heizkosten + auszug

2 Kommentare zu „Heizkosten nach Auszug”

Susanne Experte!

Hallo Andre,

mich wundert nur, dass Du schon eine Abrechnung für 2005 bekommen hast. Kannst Du ggf. aus alten Abrechnungen ersehen, ob Euer Wirtschaftsjahr für die Abrechnungen nicht dem Kalenderjahr entspricht?

Nach der Heizkostenverordnung werden 50-70% der Heizkosten nach Verbrauch und 30-50% nach Wohnungsgrösse abgerechnet. Wie ist das bei Dir vereinbart?

Gast Experte!

Hallo Susanne,

danke für die Antwort.
Abrechnungszeitraum ist von 1.7.04-30.4.05. Ende April 05 habe ich bereits meine neue Wohnung in einem anderen Ort bezogen.

In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass die Heizkosten auf die Quadratmeter der Wohnung umgelegt werden. Im Mietvertrag steht ferner, dass die verbrauchten[/u:93002] Brennstoffe zu bezahlen sind. Insofern würde ich zunächst davon ausgehen, dass nicht die Ölrechnung vom 28.9.2005 Grundlage der Bemessung sein müsste, sondern die Rechnung von davor, vermutlich irgendwann im Jahr 2004.

Viele Grüße,

Andre

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