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Berechnung der Lohnfortzahlung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung Grundsätze für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgestellt:

Die für die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall maßgebliche individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers (§ 4 Abs. 1 EFZG) ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag. Dabei ist jedoch auf das tatsächlich praktizierte Rechtsverhältnis und nicht auf den Text des Arbeitsvertrags abzustellen. Wird regelmäßig eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit abgerufen und geleistet, ist dies Ausdruck der vertraglich geschuldeten Leistung. Unterliegt die Arbeitszeit ständigen Schwankungen, bemisst sich die Dauer nach dem Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate.

Zu der maßgeblichen Vergütung gehören auch die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst aber nicht (tariflich geregelte) Zuschläge für Über- oder Mehrarbeit.

Urteil des BAG vom 21.11.2001
5 AZR 296/00
Der Betrieb 2002, 845
Betriebs-Berater 2002, 836
Stichwörter: lohnfortzahlung + berechnung

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