Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem tut sich auf!!
Jemand möchte ein Einfamilienhaus kaufen, das von einer Bank angeboten wird, da der jetztige Eigentümer nicht mehr zahlungsfähig ist.
Nun hat dieser Eigentümer sich einen kleveren Schachzug ausgedacht und ein Zimmer in diesem Haus an seine Lebensgefährtin vermietet.
Dieses Zimmer ist aber nicht als Wohnraum deklariert, sondern nur ein ausgebauter Speicher und kann nur über andere Privaträume des Hauses (Küche, etc.) betreten werden.
Man kann davon ausgehen, dass dieser Mietvertrag rückdatiert ist und somit "älter" als 5 Jahre sein wird. Wie sieht es hier mit dem Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf aus. Es ist doch nicht zumutbar, die "Dame" täglich 6 Monate lang, durch die privaten Räume laufen zu lassen!!!

Kann hier jemand einen Tip geben, wie man rechtlich verfahren könnte???
Stichwörter: eigenbedarf + einfamilienhaus

3 Kommentare zu „Eigenbedarf im Einfamilienhaus”

Gast Experte!

Diese Dame wird wohl auch nie durch die Küche laufen, da Sie den Speicher oder "Zimmer" höchstwahrscheinlich nie bewohnen wird.
Damit verschreckt der Vermieter Käufer.

Susanne Experte!

Das ist ja offensichtlich Sinn und Zweck des ganzen!!!

Cosme

Das hilft aber alles nichts, wenn er es bös meint, läuft über Monate jemand Fremdes in dem Haus und den Privaträumen rum!

Und wie ich in Erfahrung gebracht habe, ist die Person im Recht und kann, wann immer sie will, auch wenn ich nicht anwesent bin durch meine Privatsphäre laufen!!! ;-(

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.