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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Auskunftspflicht vor einer Eigentümerversammlung

Ein Wohnungseigentümer ist gesetzlich nicht verpflichtet, sich bereits vor einer demnächst mit wichtigen Beschlussfassungen stattfindenden Eigentümerversammlung zu seinem Kommen und/oder zu seinem Abstimmungsverhalten zu äußern.

Beschluss des OLG München vom 28.06.2005
32 Wx 46/05
NJW Heft 31/2005, Seite XIV

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