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Verwaltervergütung: Eigentümer haften als Gesamtschuldner

Die Wohnungseigentümer einer Eigentumswohnanlage haften dem bestellten Verwalter als Gesamtschuldner für dessen Vergütung. Dies bedeutet, dass sich der Verwalter hinsichtlich seiner Entlohnung an jeden einzelnen der Eigentümer in voller Höhe seiner Ansprüche halten kann.

Hinweis: Sofern einer der Wohnungseigentümer die Forderung des Verwalters in voller Höhe erfüllt, steht ihm selbstverständlich ein Ausgleichsanspruch hinsichtlich der anteiligen Schuldenlast der Miteigentümer zu.

Beschluss des BGH vom 30.09.2004
V ZB 26/04
MDR 2004, 1288

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