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Anspruch auf Anpassung der Größe der Miteigentumsanteile

Führt eine Baumaßnahme zu einer wesentlichen Veränderung hinsichtlich der Größe und des Wertes der Sondereigentumseinheit, kann nach der Rechtsprechung eine Veränderung der Miteigentumsanteile nach Treu und Glauben prinzipiell geboten sein.

Ein Anspruch auf Anpassung der Größe der Miteigentumsanteile im Hinblick auf die Vergrößerung der Fläche einer Sondereigentumseinheit besteht jedoch dann nicht, wenn die Baumaßnahme bereits in der Teilungserklärung vorgesehen ist.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.03.2004
I-3 Wx 334/03
OLGR Düsseldorf 2004, 199

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