Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Gefahren durch Mobilfunkanlagen

Soweit die von einer Mobilfunksendeanlage ausgehende Strahlung die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreitet, steht einem Anwohner kein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber der Anlage zu. Da nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht zu beanstanden sind, wies der Bundesgerichtshof mehrere Klagen betroffener Anwohner in letzter Instanz ab.

Urteile des BGH vom 13.02.2004
V ZR 217/03 und 218/03
RdW Heft 5 /2004, Seite VI
Stichwörter: keine + mobilfunkanlagen + gefahren

0 Kommentare zu „Keine Gefahren durch Mobilfunkanlagen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.