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Bauvertrag: EuGH lässt Vorkasse zu

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die „eherne“ Regel des deutschen Baurechts „erst Abnahme, dann Zahlung“ durchbrochen. Danach kann ein Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchaus eine Vorauszahlungspflicht des Kunden wirksam vereinbaren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer zuvor ausreichend Sicherheit durch eine Bankbürgschaft leistet.

Urteil des EuGH vom 01.04.2004
C-237/02
NJW 2004, 1647
Stichwörter: lässt + vorkasse + bauvertrag + eugh

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