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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo aus München,

Der Vermieter wird in der nächsten Woche die Heizung tauschen und hat uns das auch schon allen Mietern im Haus nicht nur durch einen Aushang sondern auch mit gesenktem Kopf mitgeteilt und begründete dies damit, dass die alte Heizung längst überfällig sei. Dazu wird es von Montag Morgen bis vorraussichtlich Mittwoch unbestimmerter Zeit keine beheizten Räume und dementsprechend kein warmes Wasser geben.

Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich, auch z.B. für die Stellung einer elektrischen Heizung?

Vielen Dank im vorraus.

A.Martin
Stichwörter: heizungstausch

3 Kommentare zu „Heizungstausch”

Gast Experte!

Sie haben das Recht, mobile Heizkörper zu verlangen. Zumindest ein oder zwei, je nach Größe der Wohnung, muß der Vermieter Ihnen stellen.
Heizung- und Sanitärfirmen halten solche Heizkörper für den Notfall bereit.
Im November kann den Mietern nicht zugemutet werden für 3 Tage kalt zu sitzen.
Handelt es sich nicht um einen Notfall oder drohendem Notfall mit dem Heizungswechsel, läßt ein Vermieter dies auch besser im Sommer durchführen.

Gast Experte!

Vielen Dank für die Informationen, so ähnlich hab ich mir das schon gedacht <!-- s ;-) --><!-- s ;-) --> Dann werde ich mal höflich anfragen.

Gast Experte!

Genau! Höflich ist am Anfang immer die beste Lösung.

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