Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nebenkosten: Zahlungsrückstand berechtigt Vermieter nicht zur Selbsthilfe


Auch wenn sich der Mieter mit seinen Nebenkostenzahlungen ganz erheblich in Verzug befindet, ist der Vermieter nicht zur Selbsthilfe berechtigt. Er darf daher dem säumigen Mieter nicht einfach das Wasser abstellen. Der Vermieter ist darauf beschränkt, seine Zahlungsansprüche (notfalls) gerichtlich geltend zu machen und/oder das Mietverhältnis zu kündigen.

Urteil des LG Göttingen vom 07.03.2003
5 T 282/02
Pressemitteilung

0 Kommentare zu „Nebenkosten: Zahlungsrückstand berechtigt Vermieter nicht zu”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.