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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe mir im I-Net schon alles mögliche angeschaut, zu einer Klausel in unserem Mietvertrag aber noch nicht wirklich was gefunden.

Wir wollen ein Einfamilienhaus mieten und der Vertragsvordruck zur Vermietung eines Hauses beinhaltet folgende beiden Klauseln:

1. " Beim Vorhandensein einer Gasanlage ist der Mieter verpflichtet, Wartung und Instandhaltung auf seine Kosten durchführen zu lassen"

2." Leitungsverstopfungen hat der Mieter auf seine Kosten zu beseitigen"

Sind diese Klauseln zulässig ?
Klar wenn ich das z.B. das Rohr durch hineinwerfen eines sperrigen Gegenstandes o.ä. verstopfe ist die Sache klar, was jedoch wenn die Leitung im Laufe der Zeit durch Kalkablagerungen o.ä. zugewachsen ist ? Oder Heizung 20 Jahre alt, ich ziehe ein und die Hälfte aller Armaturen muß altersbedingt ausgetauscht werden. Ist das noch Instandhaltung ?

Über Hinweise, wäre ich euch sehr dankbar, wenn möglich auch mit Verweis auf Urteil oder Gesetzestexte.

Gruß
Ben

1 Kommentar zu „Heizungsinstandhaltung u.Leitungsverstopfungsvertragsklausel”

Susanne Experte!

Instandhaltung ist grundsätzlich Sache des Vermieters, die darf und kann er auch nicht per Mietvertragsklausel auf den Mieter abwälzen. Dies gilt nur für Schönheitsreparaturen und eine doppelt begrenzte Kleinreparaturklausel.
Die Wartungskosten kann der VM immer nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen. Bei Rohrverstopfungen zahlt grundsätzlich der Verursacher.

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