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Wohngeldzahlung trotz falscher Nebenkostenabrechnung

Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung ist nicht bereits deshalb nichtig, weil bei der Berechnung der in der Gemeinschaftsordnung festgelegte Schlüssel unrichtig angewandt wurde. Die Jahresabrechnung ist daher so lange anzuwenden, bis sie gerichtlich für ungültig erklärt wurde. Folglich sind bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechenden Wohngelder zu entrichten.

Beschluss des BayObLG vom 28.06.2002
2 ZBR 41/02
RdW 2003, 255

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