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Streupflicht: verlässliches Warnsystem

Eine Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Streupflicht nicht auf Meldungen von Polizei, Feuerwehr, Verkehrsunternehmen oder Mitarbeitern im Außendienst verlassen. Vielmehr muss sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen ein lückenloses Warnsystem einrichten. Unterlässt die Gemeinde dies und kommt es hierdurch zu einem Unfall, haftet sie für den entstandenen Schaden.

Urteil des OLG Hamm vom 13.09.2002
9 U 49/02
MDR 2003, 391
OLGR Hamm 2003, 116

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