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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
HALLO

ICH HOFFE MIR KANN JEMAND MEINE FRAGE BEANTWORTEN.....
ICH BIN IM NOVEMBER 2004 IN MEINE JETZTIGE WOHNUNG EINGEZOGEN UND HABE IM ANHANG DES MIETVERTRAGES EINEN ZETTEL MIT DER AUFSCHRIFT "RÄUME WERDEN BEI AUSZUG WEIß GESTRICHEN" UNTERSCHRIEBEN. ICH WERDE IM JANUAR IN EINE NEUE WOHNUNG ZIEHEN UND BIN MIR JETZT NICHT SICHER OB ICH NACH NUR 14 MONATEN DIE WOHNUNG WIRKLICH STREICHEN MUSS ???
MEIN NEUER VERMIETER SAGTE MIR, DASS EIN VERMIETER DIES NICHT IM ANHANG DES NORMALEN HAMBURGER MIETVETRAGES VERLANGEN KANN UND DAS ICH MICH EINFACH AN DEN MIETERSCHUTZBUND WENDEN SOLL.
DIE KOSTEN ALLERDINGS ETWAS UND MAN MUSS MITGLIED WERDEN. WIE KÖNNTE ICH MEINER ALTEN VERMIETERIN DIES BEWEISEN OHNE DAS SIE MEINE KAUTION FÜR MALERARBEITEN BENUTZT.


DANKE IM VORRAUS
Stichwörter: streichen + monaten

1 Kommentar zu „STREICHEN NACH 14 MONATEN???”

Susanne Experte!

Ja, das ist das Problem mit der Kaution. Selbst ein Brief vom Mieterschutz wird nicht ausreiche, wenn der VM meint, er sei im Recht und sich dann noch von der Kaution bedient. Im Endeffekt muss der Mieter auf seine Kaution klagen!

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