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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin vor einer Woche in ein 12 Familienhaus eingezogen. Laut Hausmeister und der Hausordnung muss die Eingangstüre zum haus abends nach 22:00 uhr abgeschlossen sein.
Ich halte diese Regelung für Lebensgefährlich. Falls in einer Wohnung, im Keller oder an einer anderen Stelle im Haus ein Feuer ausbrechen sollte, und Bewohner aus ihrer Wohnung in den Flur laufen um das Haus zu verlassen, sie ihre Wohnungstür hinter sich zuziehen ( wie von Feuerwehren und Medien bei entsprechenden sendungen empfohlen) und in der Aufregung vergessen, den Hausschlüssel mit zu nehmen, sthen sie im verschlossenen Hausflur und kommen somit auch nicht mehr in ihre Wohnung.
Nach Baurecht ist die verhandene notwendige Tür sowie der notwendige Hausflur der erste Rettungs- und Angiffsweg für die Feuerwehr.
Ist somit die Haustür als Fluchttür zu werten und darf somit nicht verschlossen werden?
Mein Vermieter ist für dieses Thema nicht ansprechbar. Wie verhalte ich mich weiter, bzw. wer ist im schadensfalle haftbar zu machen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Stichwörter: haustür + abgeschlossene

0 Kommentare zu „abgeschlossene Haustür”

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