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DVD als neue Nutzungsart

Nach § 31 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz ist die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten unwirksam. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Verwertung des Urheberrechts bei derartigen technischen Neuerungen des Einverständnisses des Urhebers bedarf. In aller Regel wird dieses nur gegen ein zusätzliches Honorar erteilt.

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass das Nutzungsrecht für ältere Filme nicht die Speicherung auf dem neuen, immer populärer werdenden Medium DVD umfasst. Die Bildwiedergabe mittels DVD war bis vor wenigen Jahren noch nicht bekannt. Eine solche Verbreitung älterer Filmwerke hat die Vergütungspflicht zu Gunsten aller beteiligten Urheber zur Folge.

Urteil des LG München vom 04.10.01
7 O 3154/01
MMR 2001, 829
Stichwörter: dvd + neue + nutzungsart

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