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Unwirksamer Werbevertrag bei unzureichender Auflagenstärke

Ein Werbevertrag über Anzeigen in einem Printmedium (Zeitung, Zeitschrift, Broschüre) muss zwingend Angaben über die Auflagestärke der Publikation enthalten. Dies entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Fall eines Augenoptikergeschäfts, das in einem Fachblatt „Polizei info/Polizei forum“ insgesamt zwölf Anzeigen zum Preis von 7.140 DM (3.650 EUR) geschaltet hatte. Später stellte sich heraus, dass das Fachblatt lediglich eine bundesweite Auflage von 3000 Stück aufwies und ausschließlich im Abonnement an Polizeibedienstete vertrieben wurde. Die Anzeigen waren für das Fachgeschäft demzufolge nahezu wertlos. Die Klage des Anzeigenvermittlers wurde daher mangels wirksamen Vertrages abgewiesen.

Urteil des LG Bad Kreuznach vom 13.02.2001
1 S 194/00
NJW-RR 2002, 130

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