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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Seit ca. 3 Jahren bewohne ich eine Wohnung. Mit dem damaligen Verwalter war eine kostenlose Nutzung der dazugehörigen Tiefgarage vereinbart worden, ich habe damals ein entsprechendes Zusatzschreiben unterschrieben, aber leider keine Kopie davon erhalten, auch gab es im Originalmietvertrag keine Änderung. Nun hat der Verwalter gewechselt und nachdem mehrere Teifgaragenplätze doppelt viemeitet worden sind, wurde einen Art Inventur durchgeführt. Dabei ist auch mein Mietvertrag untersucht worden. Leider ist das Schreiben beim Vermieter verschwunden, in dem einen kostenlose Nutzung der Tiefgarage vereinbart wurde. Nun fordert dieser die Miete für ca. 3 Jahre nach. Wie soll ich mich verhalten, soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass 3 Jahre alles in Ordnung schien, keine Mahnung zur Mietzahlung für die Tiefgarage etc. Es wurde scheinbar so geduldet.

1 Kommentar zu „Mietnachzahlung-Ergänzung”

Gast Experte!

Wenn der neue Verwalter nun Geld im Nachhinein von Ihnen verlangen darf, so muss er auch einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift von Ihnen vor 3 Jahren darüber vorlegen können, dass die Garage Geld gekostet hat.
Und das wird er offensichtlich nicht können, wenn Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
Was er machen darf, ist, in Zukunft Geld für den Stellplatz zu verlangen.

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