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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo alle zusammen,

ich habe eine schwerwiegendes problem mit meiner vermieterin und will mich mal hier im forum erkundigen was ich tun kann, bzw. welche weiteren schritte sinnvoll sind. ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

vorgeschichte:
da ich gerade in scheidung lebe und meine frau mitte juli aus der wohnung ausgezogen ist (auchaus dem mietervertrag ausgeschieden), konnte ich aufgrund der veränderten finanziellen situation meine miete für august und september nicht fristgerecht aufbringen. somit war ich zwei mieten im verzug. dieser verzug ist in der zwischenzeit beglichen und die miete ist im moment bis zum 15.11.05 bezahlt. der vertrag läuft noch bis 31.12.05.
ich selbst wohne nicht mehr in der wohnung sondern bin vorrübergehen wieder bei meinen eltern eingezogen, da ich dort noch dementsprechende räumlichkeiten habe.

nun die punkte die vorgefallen sind:
1.) meine vermieterin hat meiner frau irgendwann im september zugang zur wohnung gewährt ohne das ich darüber bescheid wusste. darf sie das einfach machen? oder zählt das als hausfriedensbruch?

2.) am 04.09.05 war angeblich ein wasserschaden in der wohnung. der schaden ist durch einen offenen wasserhahn in der küche entstanden. meine vermieterin hat mich aber erst am 29.09.05 über diesen wasserschaden informiert (sie hat mir einen brief über meinen vater übergeben lassen). auf meine nachfrage bei ihr wieso sie mich nicht an dem tag informiert hat, als sie den wasserschaden bemerkt hat, meinte sie nur das sie einmal angerufen hat und mich nicht erreicht hat. besteht denn eine informationspflicht seitens des vermieters an den mieter in solchen fällen?

ausserdem finde ich sehr merkwürdig, das nur eine wand in der ganzen wohnung feuchtigkeit aufgenommen hat. die möbel welche an dieser wand standen, weisen absolut keine wasserschäden, bzw. feuchtigkeit auf. die anderen wände in der wohnung sind staubtrocken. laut meiner vermieterin soll das wasser ca. 5 cm hoch in der wohnung gestanden haben

zusätzlich war ein handwerker in der wohnung, den ich beauftragt habe um fest zu stellen ob denn wirklich ein wasserschade vorhanden war. dieser handwerker sagte mir das die betreffende wand aufgrund von baulichen fehlern feuchtigkeit zieht

3.) in folge des angeblichen wasserschadens hat die vermieterin meine komplette wohnung leer geräumt. alle gegenstände (bis auf die möbel) wurden in müllsäcken und umzugskartons in ihrer offenen garage gelagert. viele der sachen sind nun nicht mehr brauchbar, da teilweise lebensmittel und abfall zu kleidung und anderen gegenständen beigemischt wurde. habe ich da anspruch auf schadensersatz? darf der vermieter meine wohnung ohne vorherige ankündigung leer räumen?

4.) nach dem angeblichen wasserschaden hat meine vermieterin das schloss an der haustüre ausgetauscht. das habe ich aber erst am 30.09.05 bemerkt, da ich nach dem ich den brief von ihr erhalten habe mir die wohnung persönlich ansehen wollte. darf sie einfach so das schloss austauschen? hat sie trotzdem anspruch auf mietzins?

5.) sie hat meine möbel in der wohnung umgestellt und die wohnung so eingerichtet das sie nach ihrem geschmack ist. auch fernsehr, dvd-player, sourround anlage und so weiter sind in der wohnung verblieben. im zuge dieser umstellung der möbel hat sie teilweise auch möbel beschädigt (so wurde von einem schlafzimmerschrank die rückwand ausgeschnitten um den zugang zu einem sicherungskasten zu gewährleisten). darf sie einfach so meine möbel umbauen und umstellen?

6.) sie will mir für die leerräumung meiner wohnung und die beseitigung des angeblichen wasserschadens eine rechnung stellen, bzw. mit der kaution gegenrechnen. muss ich diese rechnung so akzeptieren?

7.) ich habe gestern den 15.10.05 meine wohnung komplett leergräumt und auch die ausgelagerten sachen aussortiert. ausserdem ist ein handwerker beauftragt, welcher die wohnung wieder in den ursprünglichen zustand versetzen soll. ich habe bilder von dem ganzen gemacht. haben solche bilder bestand vor gericht als beweissmittel oder nicht? die bilder wurden vor zeugen gemacht, welche bezeugen können das das dargestellte auf den bildern auch der wirklich vorgefundenen situation entspricht.

so das sind nun viel fragen. bin mal sehr gespannt was ihr mir ratet. habe schon überlegt ob ich nicht einen brief an einen der fernsehsender schreibe die gerne über solche vermieter berichten und dann einfach mal sehe was passiert
Stichwörter: Ärger + extremer + vermieterin

0 Kommentare zu „Extremer Ärger mit Vermieterin”

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