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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo ich bin ziehmlich hilfslos. Ich habe drei jahre in einer Wg gewohnt und wir sind alle mitte ende Juli ausgezogen. eigendlich war alles klar, doch wir bekamen unserere Kaution nicht wieder. also habe ich ihnen einen netten Brief geschriebn, indem ich sie auf die fehlende Kaution hingewiesen habe. Ich bekam darauf einen Brief zurück indem sie mir eine 5 seitige Mängelliste schrieben, was alles negativ in der Wohnung aufgefallen war( sie haben sie nämlich renoviert, was auch mal Zeit war denn bei uns haben sie es damals nicht gemacht) Haben sie überhaupt das Recht fast 2 Monate nach der Übergabe, bei der sie nicht einen Mängel beanstandet haben uns jetzt die Kaution zu streichen? Vorallendingen die Mängel, die sie beschreiben sind noch von der vorigen Wg die dort gewohnt hat. Und das können mehr als genug Personen bezeugen, dass die Wohnung als wir dort einzogen in einem Katastrophalen Zustand war.Es handelt sich insgesamt um 420 Euro.
Bitte helft mir
Stichwörter: verweigert + kaution

4 Kommentare zu „Kaution verweigert”

Susanne Experte!

Der Vermieter darf bis zu 6 Monate nach Mietende Mängel geltend machen, ist allerdings ein Übergabeprotokoll erstellt worden, kann im Nachhinein nichts mehr geltend gemacht werden, was nicht im ÜP steht.

Über die Kaution muss ordentlich abgerechnet werden, d.h. die Auslagen des Vermieters müssen auch mit Rechnungen belegt werden. Die genannte Mängelliste wäre auch nicht ausreichend, wenn die Mängel berechtigt wären.
Daher einen Brief schreiben (Einwurfeinschreiben) und gegen die angegebenen Mängel Einspruch einlegen, da sie schon vor Einzug vorhanden, was durch xy bezeugt werden kann. Gleichzeitig die fehlende ordentliche Abrechnung bemängeln und die Auszahlung der Kaution mit Fristsetzung verlangen, bei Nichteinhaltung den gerichtlichen Mahnbescheid ankündigen. Formulare für den Mahnbescheid sind im Handel erhältich, inzwischen ist schon der online-Mahnbescheid möglich->googeln

Gast Experte!

Hallo ...

... meine Vermieter hat mir ein umfangreiches Übergabeprotokoll erstellt, in welchem nur einige kleine Mängel (verschmutze Fensterrahmen) festgestellt wurden. Er hat das Übernahmeprotokoll unterschrieben und die Schlüssel wurden abgegeben. Bei der Übergabe vereinbarten wir mündlich eine Minderung der rückzahlbaren Kaution um 50Euro.
4 Wochen später bekam ich einen Brief von dem Vermieter, in dem er nachträglich fehlende Schönheitsreparaturen (Streichen von Heizkörpern, Türen u. Fußbodenleisten) beanstandet und deshalb die komplette Kaution einbehalten möchte. (Kostenvoranschlag eines Malers zur Behebung der "Schäden" ;) Die Punkte 'Türen', 'Heizkörper' und 'Fußleisten' waren ausdrücklich für jeden Raum im ÜP aufgeführt und ohne Beanstandung.
Meine Frage: Darf er die Kaution einbehalten? Und wenn nein, auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen?
Hoffe auf schnelle Antwort.
Danke
Tom

Susanne Experte!

Sieht so aus, als müsstest Du Deine Kaution einklagen. Grundlage ist dabei das Protokoll. Wie schon geschrieben, kann der VM keine Mängel im Nachhinein geltend machen, die nicht im Protokoll aufgeführt sind. Würde ich dem VM so schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen und auf Auszahlung der Kaution um die geminderten 50.- bestehen.

Gast Experte!

Hallo delli,
in deinem fall darf der vermieter die kaution nicht einbehalten. er hätte dir nämlich mittels fristsetzung gelegenheit geben müssen, die mängel abzustellen. renoviert er einfach selber direkt nach deinem auszug, ist das sein bier. die mängelliste, die er geschickt hat, ist demnach völlig belanglos, da nicht mehr nachweisbar.

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