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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
da bin ich noch mal...
hab noch was vergessen.

vielleicht kann mir jemand sagen ob es rechtens ist, dass ich

1. den balkon über meinem von unten streichen soll (???) weil die stahlträger rostig geworden sind und bei regen die rostsuppe in ganz kleinen tröpfchen runter tropft ? habe meinen balkon von den rostfleckchen zu 100% befreit. ich dachte damit sei mein aufgabenteil erledigt. oder muss ich wirklich mit dem pinsel an den fremden balkon ??? *versteht die welt nicht mehr*

2. wie sieht es mit dem flur aus. gemeinschaftsflur mit 5 mietparteien. nach mir sind noch weitere parteien eigezogen. nun soll ich kratzer oder dunkle stellen die wahrscheinlich dem einen oder anderen beim ein/ auszug passiert sind mit hellen farbtupfen versehen (?????) hmmm.... sieht doch dann noch schlimmer aus als vorher zumal es jetzt nicht mal doll auffällt. und warum soll ICH den gemeinschaftsflur tupfen ????

3. thema teppich der mit vermietet wurde und laut übergabeprotokoll an mich schon verschmutzungen im wohnbereich hat. hundehaltung wurde mri erlaubt. ich habe den teppich gereinigt und meines erachtens wieder so hergestellt wie er war. die ursprungsflecken hab ich mit meiner reinigungsaktion natürlich auch nciht herausbekommen. zaubern kann ich ja nicht. nun will sie dafür geld...

wäre sehr gespannt auf eure antworten...

grüsse
melle
Stichwörter: balkon + flur + teppich + wohungsübergabe

0 Kommentare zu „wohungsübergabe - flur, balkon und teppich”

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