Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Wir wohnen zusammen mit ca. 12 anderen Mietparteien in einem öffentlich geförderten Mietshaus einer Wohnungsbaugesellschaft. Die Treppenhausreinung, die bisher von Dritten ausgeführt wird, macht ca. 20 Euro monatlich aus und wird über die Wohungs-Nebenkosten abgerechnet. Es haben sich insgesamt 5 Mietparteien damit einverstanden erklärt, die Treppenhausreinigung für alle zu übernehmen, um so die Kosten dafür einzusparen.
Leider verneint uns das der Vermieter das Recht dazu mit dem Hinweis, es müßten ALLE Mieter mit der Neuregelung einverstanden sein.
Ist das rechtens??? Was kann man tun???

2 Kommentare zu „Dürfen Mieter Treppenhausreinigung selbst übernehmen ???”

Susanne Experte!

Was ist im Mietvertrag zu diesem Thema vereinbart?
Das kann natürlich nur geändert werden, wenn alle einverstanden sind.

kelvinol

Nun, im Mietvertrag steht, dass vom MIETER nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausgemeinschaftsordung:

"die zur gemeinsamen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen entsprechend der Hausgemeinschaftsordnung zu reinigen sind, weil die Miete diese Leistungen nicht deckt."

Allerdings haben seit unserem Einzug und auch schon lange davor immer Dritte die Reinigung übernommen, die wir über die Nebenkosten bezahlen mußten.

Weiß jemand, ob es Sinn macht, gegen den Vermieter zu klagen oder sonstwie sein Recht zu fordern?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.